 Zur Verwirklichung des Selbstwählfernverkehrs war die Entwicklung eines Fernwählsystems, eines Fernwahlnetzplanes und die Festlegung eines Numerierungsplanes für Österreich erforderlich.
Das Fernwahlnetz wurde in vier hierarchisch gegliederte Netzebenen unterteilt
Hauptbereiche
Netzgruppen
Verbundbereiche
Ortsnetze
Die Vermittlungsstellen in diesen Netzebenen erhielten sinngemäß die Bezeichnung Hauptbereichsamt (HBA), Netzgruppenamt (NGA), Verbundamt (VBA), Ortsamt (OA). Die Vermittlungsstellen wurden ausgehend von der Ortsnetzebene sternförmig durch Fernvermittlungsleitungen mit der jeweis übergeordneten Netzebene verbunden. Die nebenstehende Abbildung zeigt diese sternförmige Netzstruktur. Zur Verkehrsabwicklung zwischen den Hauptbereichen war es notwendig die Hauptbereichsämter durch ein Maschenleitungsnetz zu verbinden.
Im Numerierungsplan wurde jedes österreichische Ortsnetz durch eine, aus vier Ziffern bestehende Kennzahl (K1 – K4) mit folgender Zuordnung definiert:
K1 – Hauptbereich
K2 – Netzgruppe
K3 – Verbundbereich
K4 – Ortsnetz
Als Verkehrsausscheideziffer für den Fernverkehr wurde jeder Ortsnetzkennzahl eine 0 (Null) vorangestellt.
Die Hauptbereiche des Fernwahlnetzes erhielten folgende Zuordnung:
2 – Wien
3 – Graz
4 – Klagenfurt
5 – Innsbruck
6 – Salzburg
7 – Linz
Die vierziffrigen Kennzahlen haben damit die örtliche Lage und Zuordnung der Ortsnetze und der Netzebenen festgelegt. Ein Beispiel – aus der Kennzahl 7563 für das Ortsnetz Spittal am Phyrn ist im Netzplan folgende Zuordnung ersichtlich:
7 – Hauptbereich Linz
75 – Netzgruppe Kirchdorf
756 – Verbundbereich Windischgarsten
7563 – Ortsnetz Spittal am Phyrn
Eine Ausnahme von der 4-ziffrigen Ortsnetzkennzahl musste in Wien und später in einigen Landeshauptstädten gemacht werden, weil im internationalen Selbstwählfernverkehr die Rufnummernlänge auf maximal 12 Ziffern beschränkt werden mußte. Diese Ortsnetze erhielten 1 – 3 ziffrige Kennzahlen.
Die Inbetriebnahme des Selbstwählfernverkehrs wurde durch die Entwicklung und den Aufbau des Fernwählsystems 51 (FWS 51) ermöglicht. Die zentrale Einrichtung des Systems war der Registerverzoner (RV). Dieser erfüllte die wichtigsten Funktionen bei der Einführung des SWFV. Der RV 51 wurde durch Wahl der Verkehrsausscheideziffer 0 angesteuert, er konnte die von den Teilnehmern gewählten Rufnummern (Ortsnetzkennzahlen + Teilnehmernummern) aufnehmen, speichern, auswerten und die nachfolgenden Wahlstufen steuern. Weiters hatte der RV 51 die Verzonung der Ferngespräche durchzuführen und damit die richtige Verrechnung der geführten Ferngespräche sicherzustellen.
Die fünf, entfernungsabhängigen Inlandsgebührenzonen waren durch die Ortsnetzkennzahlen definiert und im Relationsschaltplan des RV festgelegt. Jeder Gebührenzone war pro Zeiteinheit eine festgelegte Zahl von Gebührenimpulsen zugeordnet. Die während der Gesprächsdauer anfallenden Gebührenimpulse wurden vom RV an den Gebührenzähler des Teilnehmers übermittelt.
Als Schaltelemente für den Verbindungsaufbau im FWS 51 standen Motorwähler in Verwendung, als Steuerelemente gelangten Flachrelais zum Einsatz.
Die Planung und Entwicklung des Fernwahlnetzes und des Fernwählsystems 51 begann 1947 und war 1951 fertig (das Kürzel 51 deutet auf dieses Jahr). Die erste Fernvermittlungsstelle mit FWS 51 wurde 1953 in St. Veit an der Glan in Betrieb genommen. Die Vollautomatisierung des österreichischen Telefonnetzes konnte 1972 abgeschlossen werden.
Bild 1 aus "Telefonnummern in Österreich" von Dirnbeck: Struktur des Fernwahlnetzes
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