Mit der Übernahme des Eigentums an den Anlagen der Wiener Privat-Telegraphen-Gesellschaft durch den Staat ist die Verstaatlichung der privaten Telefonnetze in Österreich abgeschlossen. Zuvor wurden auf Grund der Telefon-Verordnung von 1887 und des Gesetzes v. 29.12.1892 zehn privat geführte Telefonnetze, nach Auszahlung vereinbarter Ablösesummen, vom Staat übernommen.