Im Post- und Telegraphenverordnungsblatt (PuTVBl. 23/1955) wurde erstmals nach dem Krieg die mit BGBl. Nr.131 v. 6. Juni 1955 in Kraft gesetzte Fernsprechordnung (Verordnung über die Benutzung der für den öffentlichen Verkehr bestimmten Fernsprechanlagen) verlautbart
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