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Umstellung der Gebührenerfassung von Einzelgesprächszählung auf Zeitzählung im Wählamt Linz/Domgasse
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In den Jahren 1952/53 wurden die Wählämter der Wählsysteme 29 und 40 (z. B. Bad Ischl, Braunau, Enns, Linz und Wels) auf Zeitzählung umgestellt. Damit endete am 20. Februar 1953 auch für die Fernsprechteilnehmer des Anschlussbereiches Linz/Domgasse die Abrechnung mit je einem Gebührenimpuls pro Gespräch, unabhängig von der Länge desselben. Die Zeitzählung war gleichzeitig eine Voraussetzung dafür, später auch Ferngespräche entsprechend ihrer Länge verrechnen zu können.
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Jahr/ Datum
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1953 20. Februar
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